Welche Gesetze und Vorgaben müssen Onlineshops erfüllen? – Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Internet

Zahlreiche Experten, Artikel und Studien belegen, dass ein Onlineshop ein komplexes Konstrukt ist und aus einer Vielzahl an Themen, Seiten und Inhalten besteht. Oft genannte und diskutierte Themen sind hier zum Beispiel die Conversion-/OnSite-Optimierung, neue Design- & Konzeptansätze oder auch neue, innovative Vertriebsansätze. Mindestens genauso relevant sollte für den Betreiber einer gewerblichen Internetseite, egal ob es sich hierbei um eine kleine Corporate-/Unternehmenswebsite oder einen Onlineshop mit mehreren Millionen Euro Umsatz handelt, die Einhaltung der geltenden, ggf. sogar länderspezifischen, rechtlichen Rahmenbedingungen sein.

(Anmerkung: Es handelt sich nachfolgend nicht um eine rechtliche Beratung mit Anspruch auf Richtig- & Vollständigkeit.)

Allgemeine Anforderungen an Onlineshops:

Paragraphenzeichen [Abb1]
Paragraphenzeichen [Abb1]
Zunächst lässt sich vereinfacht Zusammenfassen, dass in Deutschland für einen Onlineshop natürlich die gleichen Vorgaben und Anforderungen gelten wie für stationäre, „Offline“-Händler und Geschäftsbetriebe. Dies umfasst das übergeordnete EU-Recht wie z.B. die Richtlinie zum Datenschutz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft [1] aber auch die Bundesgesetze wir z.B. die allgemeine Regelung zum Kauf-/Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) [2], die Vorgaben zum Handelstand & -geschäft laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) [3] sowie zahlreiche Spezialgesetze & -verordnungen wie die Gewerbeordnung [4], das Arbeitszeitgesetz (ArbzG) [5] für Mitarbeiter oder als aktuelles Beispiel das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohnes (MiloG) [6].

Ergänzend zu diesen grundlegenden Anforderungen, gibt es allerdings auch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen die teilweise sogar speziell für den eCommerce entwickelt wurden und daher zwingen zu beachten sind.

 Besondere rechtliche Rahmenbedingungen für Onlineshops

Hierzu zählt z.B. das Telemediengesetz (TMG) [7]  in dem die allgemeinen und besonderen Informationspflichten für Betreiber von gewerblichen Internetseiten („Impressumspflicht“), sowie Datenspeicherung und Datenschutz definiert werden. Bei letzterem liegen erhebliche Überschneidungen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) [8] vor, welches den Schutz personenbezogener Nutzerdaten als Ziel hat. Sobald Daten vom Nutzer erhoben werden, z.B. im Zuge einer Bestellung, muss seitens des Unternehmens ein Datenschutzbeauftragter ernannt und eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Des Weiteren ist die Datenerhebung grundlegend nur erlaubt, wenn eine gesetzliche Genehmigung oder die explizite Einwilligung des Nutzers sowie eine Zweckbindung der Daten vorliegt. [9]

Spezielle Anforderungen an einen Onlineshop (Eigene Darstellung)
Spezielle Anforderungen an einen Onlineshop [Abb2]
Des Weiteren wird im sogenannten E-Commerce & Fernabsatzgesetz (BGB §312ff)[10] geregelt, dass Nutzer besondere Rechte haben wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen bzw. ausschließlich über das Internet geschlossen werden. In diesen Fällen gelten für den Anbieter besondere Informationspflichten sowie die Verpflichtung zur Rücknahme innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware. Durch dieses Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen, können Produkte zur Ansicht bestellt und nach Prüfung oder bei Nichtgefallen einfach an den Onlinehändler zurückgeschickt werden. [11] Eine weitere Vorgabe die dem Schutz der Verbraucher dient und Besonderheiten für den Onlinehandel vorsieht ist die Preisangabenverordnung (PangV)[12]. Diese schreibt im Detail vor, wie Preise und Preisbestandteile wie z.B. die Mehrwertsteuer oder zusätzliche Versandkosten im Onlineshop dargestellt werden müssen.

Besondere Beachtung sollten Websitebetreiber auch dem Urheberrechtgesetz (UrhG) [13] schenken, welches den ideellen und wirtschaftlichen Schutz von Geisteswerken wie z.B. Sprach- & Schriftwerken aber auch Computergrafiken oder Fotografien regelt. Durch die einfache Möglichkeit im Internet Inhalte zu kopieren und publizieren sollten stets die Nutzungsrechte von verwendetem Content geprüft sowie eigener Content, wie z.B. eigene Produktbilder & -beschreibungen, geschützt werden.

Die Vorgaben durch das Signaturgesetz (SigG) und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) werden hier Aufgrund ihrer im Vergleich eher geringeren Relevanz nicht weiter erläutert.

Was bedeuten diese Gesetze und Vorgaben nun konkret für einen Shopbetreiber?

Nachfolgende Seiten und Informationen sollten in einem Onlineshop bereitgestellt werden:

  • Impressum

    Durch das Angebot eines Impressums werden in der Praxis klassischerweise die Anbieterkennzeichnungs- sowie weitere Informationspflichten erfüllt. Hierfür muss das Impressum jedoch leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar (max. 2 Klicks) und ständig erreichbar sein. Des Weiteren müssen folgende Pflichtangaben enthalten sein:[14]

    Impressum [Abb3]
    Impressum [Abb3]
    • Vor- & Nachnamen bei natürlichen Personen
    • Firmenname, Postalische Anschrift, Vor- & Nachname vertretungsberechtigter Personen bei juristischen Personen
    • Ladungsfähige Postalische Anschrift (kein Postfach)
    • Emailadresse (& Telefonnummer)
    • Umsatzsteuer- & Wirtschaftsidentifikationsnummer (sofern vorhanden)
    • Angaben bei besonderen Zulassungspflichten: Zuständige Aufsichtsbehörde inkl. Postalischer Anschrift
    • Angaben bei reglementierten Berufen (Arzt, Steuerberater, etc.): Kammerzugehörigkeit, Gesetzliche Berufsbezeichnung, Berufsrechtliche Regelungen (z.B. Schlichtungsstellen)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Auch wenn AGBs nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind, werden diese in der Praxis dennoch als quasi-Standard eingesetzt um die Vertragsbedingungen eines Anbieters zu fixieren. Dies umfasst z.B. das Zustandekommen des Vertrages, die Liefer-, Versand-, Zahlungs-, Widerrufs- und Rückgabebedingungen, die Definition von Eigentumsvorbehalten, Vertragssprachen, Gewährleistungspflichten oder sonstige benötigte, Vertragsbestandteile.

    Werden AGBs genutzt, so müssen diese allerdings gesetzliche Rahmenbedingungen (laut BGB 305ff) erfüllen und dürfen z.B. keinen Haftungsausschluss und die Umkehrung der Beweislast definieren oder gegen wesentliche Rechte und Pflichten sowie den Grundgedanken der Gesetzgebung verstoßen.[15]

  • Datenschutz(-erklärung)

    Sobald Daten erhoben werden, die eindeutig einer Person zugeordnet werden können (Personenbezogene Daten), so ist hierfür eine eindeutige Einverständniserklärung des Nutzers nötig und das Bereitstellen einer Datenschutzerklärung mit folgenden Inhalten (laut Meldepflicht) vorgeschrieben:[16]

    • Firma / Name der verantwortlichen Stelle
    • GesetzlicheVertretung,z.B.Geschäftsführer,Vorstand
    • Anschrift der verantwortlichen Stelle
    • Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung
    • Personen(gruppen) und Datenkategorien die von der Datenverarbeitung betroffen sind
    • Empfänger(-kategorien) denen die Daten mitgeteilt werden
    • Fristen zur Speicherung und Löschung der Daten
    • Informationen zu geplanten Datenübermittlungen in Drittstaaten
    • Stellungnahme zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes
  • Widerrufsrecht

    Die Europäischen Verbraucherrechte-Richtlinien schreiben vor, dass Kunden nach erhalt der Ware eine 14 Tägiges Widerrufsrecht haben. Über dieses Recht und die zugehörigen Fristen und Bedingungen muss in einem Onlineshop informiert werden. Hierzu gehört Beispielsweise: [17]

    • Anzeige von Informationen zum gültigen Widerrufsrecht und damit verbunden Fristen
    • Angebot eines Musterformulares zur Aussprache des Widerrufs
    • Aufklärung über die Folgen einen Widerrufs und denn ggf. damit verbundenen Kosten (Warenrücksendung, Wertverlust der Ware, etc)
    • Explizite Nennung von Ausnahmen vom Widerrufsrecht z.B. bei individuell angefertigten Produkten
  • Weitere Verbraucherschutz- & Informationspflichten

    Neben den bereits genannten rechtlichen Vorgaben und Pflichten gibt es zahlreiche weitere Anforderungen die Onlineshops erfüllen müssen. Nachfolgende Punkte sind hier unter anderem zu beachten: [18]

    • Nennung von Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen sowie einem konkreten Liefertermin
    • Angebot mindestens einer Zahlungsart ohne Aufpreis des Händlers
    • Aktive Einbeziehung der AGBs in die Bestellung mit unverzügliche elektronische Bestätigung einer eingegangenen Bestellung welche auch die AGBs enthält
    • Nennung von Preisen inkl. Mehrwertsteuer, zusätzlich anfallenden Kosten sowie eines Grundpreises (Preis je Einheit, sofern möglich) 
      Preisdarstellung bei Amazon [Abb4]
      Preisdarstellung bei Amazon [Abb4]
    • Maßnahmen zum Schutz vor Kostenfallen, also die Einhaltung der sogenannten „Button-Lösung“. Hierfür müssen die wesentlichen Produktmerkmale beschrieben, der Gesamt-/Endpreis inkl. Umsatzsteuer sowie weitere anfallende Kosten aufgezeigt und ein Hinweis auf die bestehende Zahlungspflicht durch eine eindeutige Bezeichnung des Kaufabschluss-Buttons (z.B. „Kostenpflichtig bestellen“) gegeben werden. Des Weiteren muss, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, deutlich auf die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen hingewiesen werden.

Fazit & Ausblick

Für Onlinehändler gelten in Deutschland die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für stationäre Händler, welche allerdings durch zahlreiche neue und spezielle Vorgaben für Onlineshops ergänzt werden. Diese zum Teil technischen und komplexen Vorgaben sollten stets von Shopbetreibern eingehalten werden um keine straf- oder wettbewerbsrechtlichen Folgen befürchten zu müssen. Hierzu zählt auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig betrachtet und nötige Anpassungen am Onlineshop durchgeführt werden, da z.B. durch neue Gesetzgebungen der Europäischen Union zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes immer wieder Veränderungen stattfinden oder neue Anforderungen hinzukommen.

Das übergeordnete Ziel der rechtlichen Vorgaben ist hierbei in den meisten Fällen die Verbesserung des Verbraucherschutzes, um so mehr Sicherheit und Transparenz für Käufer im Onlinehandel zu schaffen.

 

(Disclaimer: Es handelt sich bei diesem Blogbeitrag nicht um eine umfängliche, rechtliche Beratung mit Anspruch auf Richtig- & Vollständigkeit, sondern lediglich um eine stark vereinfachte Zusammenfassung der aktuellen Gesetzgebung als Einstieg und Überblick in das Thema.)

 

 

Quellen: 

[1] Europäische Union – Europarecht: http://www.europarl.de/resource/static/files/vertrag_lissabon/EU_Arbeitsweise.pdf

[2] Bundesrepublik Deutschland – Bürgerliches Gesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

[3] Bundesrepublik Deutschland – Handelsgesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/

[4] Bundesrepublik Deutschland – Gewerbeordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo

[5] Bundesrepublik Deutschland – Arbeitszeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg

[6] Bundesrepublik Deutschland – Gesetz über die Regelung eines Mindestlohns: http://www.gesetze-im-internet.de/milog

[7] Bundesrepublik Deutschland – Telemediengesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

[8] Bundesrepublik Deutschland – Bundesdatenschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

[9] IHK Schleswig-Holstein – Broschüre: Datenschutz: http://www.ihk-schleswig-holstein.de/linkableblob/swhihk24/servicemarken/serviceleistungen/broschueren/broschueren_ihk_sh/1582654/.8./data/Broschuere_Pflichtangaben_Impressum_Datenschutzerklaerung-data.pdf

[10] Bundesrepublik Deutschland – Bürgerliches Gesetzbuch §312 ff: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG027200360

[11] IHK München und Oberbayern: Merkblatt „Rechtliche Grundlagen des e-Commerce“ https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/E-Commerce-Rechtliche-Grundlagen2.pdf, und Merkblatt „Fernabsatzfgesetz“ https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/fernabsatzvertraege.pdf

[12] Bundesrepublik Deutschland – Preisangabenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/

[13] Bundesrepublik Deutschland – Urheberrechtsgesetz  http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

[14] IHK Schleswig Holstein – Broschüre Impressumspflicht http://www.ihk-schleswig- holstein.de/linkableblob/swhihk24/recht/downloads/Internet_Recht/2471528/. 6./data/Impressumspflichtbroschuere-data.pdf und eBusiness Lotse – Saar: Leifaden – Rechtsichere Internetseiten http://www.ebusiness-lotse-saar.de/uploads/media/Leitfaden_Rechtssichere_Internetseiten_2014_komplett.pdf

[15] Bundesrepublik Deutschland – Bürgerliches Gesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/  und eBusiness Lotse – Saar: Leifaden – Rechtsichere Internetseiten http://www.ebusiness-lotse-saar.de/uploads/media/Leitfaden_Rechtssichere_Internetseiten_2014_komplett.pdf

[16] IHK Schleswig-Holstein – Broschüre: Datenschutz: http://www.ihk-schleswig-holstein.de/linkableblob/swhihk24/servicemarken/serviceleistungen/broschueren/broschueren_ihk_sh/1582654/.8./data/Broschuere_Pflichtangaben_Impressum_Datenschutzerklaerung-data.pdf und eBusiness Lotse – Saar: Leifaden – Rechtsichere Internetseiten http://www.ebusiness-lotse-saar.de/uploads/media/Leitfaden_Rechtssichere_Internetseiten_2014_komplett.pdf

[17] IHK München und Oberbayern: Neue Regelungen zum Widerrufsrecht https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Internetrecht/aktuelles/rechtsangleichung-in-der-eu-im-e-commerce

[18] eBusiness Lotse – Saar: Leifaden – Rechtsichere Internetseiten http://www.ebusiness-lotse-saar.de/uploads/media/Leitfaden_Rechtssichere_Internetseiten_2014_komplett.pdf

[Abb 1] Bildquelle Impressum: Tony Hegewald  / pixelio.de

[Abb 2] Bildquelle: Besondere Anforderungen im Onlinehandel: Eigene Darstellung

[Abb 3] Bildquelle Paragraphenzeichen: Thorben Wengert  / pixelio.de

[Abb 4] Bildquelle Preisdarstellung bei Amazon: http://www.amazon.de/Ritter-Sport-All—One-Paket-100/dp/B0077LH9HM/

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